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Hausordnung der Clubs

1. Allgemeines

FITIN-Easy und -Workout Selbstbedienungs-Fitnessclubs vom Typ Selbstbedienung. Es ist von 00.00 – 24.00 Uhr Uhr und während 365 Tage geöffnet. Der Zutritt zum Milon- und five-Dehnungsbereich erfolgt Täglich von 06:00 – 22:00 Uhr. In zwingenden Fällen z.B. Renovation oder bei Ereignissen höherer Gewalt (Wasserschäden, Stromausfall, etc.), kann das Center geschlossen werden. Die Zutrittsregelung erfolgt über eine Mitgliederkarte.

2. Zutrittsrecht

a. Die Mitgliederkarte ist persönlich und darf nur durch den Erwerber während des vertraglichen vereinbarten Zeitraumes verwendet werden. Sie ermöglicht den Zugang ausschließlich für das Training und darf in keinem Fall für andere Gründe verwendet werden. Die Mitgliederkarte berechtigt Sie nicht zu einem Betreuungstraining mit einem Fitnessinstruktor. Die Benutzung der Infrastruktur ist für Personen unter Einfluss von Drogen oder Alkohol streng verboten, ebenso wenn die Gültigkeit der Mitgliedschaft abgelaufen ist. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Verordnung wird die Mitgliedschaft sofort und ohne Rückerstattung des Restguthabens gesperrt.

b. Der Zugang zur Infrastruktur ist nur mit einer gültigen Mitgliedschaft erlaubt. Ebenfalls ist der Zutritt zur Infrastruktur für Tiere und Kinder untersagt, Jugendliche im Alter von 16 Und 17 Jahren dürfen mit der Bewilligung ihres gesetzlichen Vertreters die Clubs benutzen.

 

3. Hygiene, Verhalten und Nutzung der Fitness Anlage

a. Aus hygienischen Gründen ist das Tragen von sauberen Turnschuhen obligatorisch! Aus Rücksicht gegenüber anderen Trainierenden bitte vor jedem Training duschen und ein Deo benutzen. Ärmellose Shirts und Outdoor-Schuhe sind im Trainingsraum verboten! Diese sollten immer vor dem Eintritt ausgezogen und deponiert werden. Es sind nur geschlossene Kunststoff-Getränkeflaschen im Club erlaubt. Es ist verboten im Club zu rauchen sowie in den Trainingshallen Lebensmittel zu konsumieren, ausgenommen Produkte vom Automaten im Club. Jeder Nutzer des Centers respektiert die anderen Gäste. Das Unternehmen FITIN GmbH übernimmt keine Haftung für=Diebstahl,oder-Unfall.

 

b. In den Trainingshallen ist das Frottiertuch beim Benützen der Fitnessgeräte aus hygienischen Gründen Pflicht. Um andere Trainierende nicht zu stören muss das Mobiltelefon auf „stumm“ eingestellt sein.

 

4. Materialsorgfalt

Jedes Mitglied ist verpflichtet sich zur Benutzung der Fitnessgeräte und Ausrüstung Sorge zu tragen. Benutzte Fitnessgeräte (Hanteln, Hantelscheiben, Hantelstangen, Matten, etc.) sind nach jedem Gebrauch zu reinigen und wieder zu versorgen. Schäden, welche vorsätzlich verursacht werden, haben eine sofortige Sperrung der Mitgliedschaft ohne Rückerstattung des Restguthabens zur Folge. Jede Person, die unabsichtlich Schäden innerhalb des Clubs verursacht, ist verpflichtet, diese unverzüglich dem Centerleiter bekannt zu geben. Jedermann verpflichtet sich persönlich, alle Ausgaben und Kosten im Zusammenhang mit Sachschäden zu übernehmen (persönliche Haftpflicht).

 

ZUR ERINNERUNG!

Im Fall der Nichteinhaltung dieser Verordnung wird der Zutritt sofort und ohne Rückerstattung des Restguthabens gesperrt. Saubere Turnschuhe sind in den Trainingsräumen obligatorisch, ebenso die Benutzung eines Frottiertuchs auf den Fitnessgeräten. Entsprechende Maßnahmen gegen Körpergerüche sind vorsorglich zu treffen. Reinigen Sie Ihr Ausdauergerät nach dem Gebrauch mit den-Reinigungsmitteln, welche-in-den-Clubräumen-zur-Verfügung-stehen. Verraumen Sie die Geräte (Hanteln, Hantelscheiben, Hantelstangen,Matten,Fahrräderetc.) nach jedem Gebrauch.

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