Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Clubs Vertragsbestimmungen der FITIN-Premium-, -Easy und -Workout Selbstbedienungs-Fitnessclubs
1. Die FITIN - Premium, - Easy und - Workout Selbstbedienung - Fitnessclub (nachfolgend Clubs genannt) stellt dem Mitglied Fitnessgeräte, Freihantelbereiche und Infrastruktur während der angeschlagenen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung der Einrichtungen ist auf die Dauer des MitgliederVertrages beschränkt und erfolgt auf eigenes Risiko. Seitens des Fitness Clubs besteht für das Mitglied kein Versicherungsschutz.
2. Der Club wird permanent mit einem Video-System überwacht und aufgezeichnet.
3. Das Mitglied versichert, dass es mit der Handhabung der Fitnessgeräte vertraut ist und ohne Aufsicht und eigenständig trainieren kann. Wenn nicht, hat es jederzeit die Möglichkeit gegen Bezahlung eine Instruktion zu buchen.
4. Die Fitnessgeräte müssen sachgemäß benutzt werden und die Sitz- und Liegeflächen müssen mit einem Trainingshandtuch abgedeckt werden. Übermäßige Lärmentwicklung und störende Geräusche sind zu vermeiden.
5. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch von Kindern und Tieren ist nicht erlaubt
6. Missbrauch des Zutrittsausweises (Fremdübertragung, Personen mit derselben Zutrittskarte reinlassen oder dergleichen) hat ohne Vorankündigung Ausschluss zur Folge. Wir behalten uns vor wegen Hausfriedensbruch Strafanzeige zu erstatten. Auf jeden Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- fällig.
7. Das Mitglied verpflichtet sich, alle Einrichtungsgegenstände sorgfältig zu benutzen sowie jegliche Sachbeschädigung zu vermeiden. Schäden, die auf eine, den Benutzungsbestimmungen widersprechende Handhabung zurückzuführen sind, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
8. Der Club übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Wertsachen, Geld oder Kleidern und dergleichen. Ebenso lehnt das Fitness Club jede Haftung für Verletzungen oder sonstige Schäden ab, die sich das Mitglied bei der Ausübung der Aktivitäten zuzieht, und die nicht auf eine mangelhafte Infrastruktur zurückzuführen sind.
9. Die Nichtausübung der vertraglichen Aktivitäten berechtigt das Mitglied nicht zur Rückforderung oder Reduktion des Mitgliederbeitrags und hat keine Auswirkungen auf die Dauer des Vertrags.
10. Der Mitglieder-Vertrag wird für eine feste Dauer abgeschlossen.
11. Der Vertrag erneuert sich nicht stillschweigend um den Zeitraum der ursprünglichen Vertragsdauer.
12. Befindet sich das Mitglied mit den Zahlungsperioden in Verzug, so kann der Club entweder die fällige(n) Monatszahlung(en) oder den Restbetrag bis zum Ende der Vertragsdauer in einer einmaligen Zahlung fordern oder aber vom Vertrag zurücktreten. Der Selbstbehalt zulasten des Mitgliedes beträgt in jedem Falle 200.- CHF.
13. Die im Club angeschlagenen und bekanntgegebenen AGB-Bestimmungen stellen einen integrierenden Vertragsbestandteil dar.
14. Für allfällige Streitigkeiten wird 9472 Grabs als Gerichtsstand vereinbart.
15. Die Clubs dürfen nach eigenem Ermessen entscheiden, wer Zutritt zu ihrem Club erhält. Es gibt kein Recht auf Einlass.
